Psychotherapeutische Akutbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung dient der kurzfristigen Symptomverbesserung bei akuten Krisen und der Vorbereitung auf eine anschließende Psychotherapie oder andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass eine Akutbehandlung kein Ersatz für eine Richtlinienpsychotherapie sein kann. Sie haben nach der “Notfallregelung bei Unterversorgung” (§13 Abs. 3 SGB V) auch weiterhin das Recht auf Kostenerstattung in einer Privatpraxis sofern innerhalb von drei Monaten kein Behandlungsbeginn bei einen Kassentherapeut möglich ist.

Diese Leistung wird in einer Privatpraxis von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet, wir können Ihnen daher leider keinen Termin zur Akutbehandlung anbieten. Wenn Sie als Selbstzahler an einem Beratungstermin interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an!